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Häufig gestellte Fragen
Der Cue2walk kann dabei helfen, die Kontrolle wiederzuerlangen und aufrechtzuerhalten, wenn das Gehen unterbrochen wird oder Freezing eintritt. Er tut dies durch ein rhythmisches Vibrations- und/oder Tonsignal (Cue). Der Cue2walk kann manuell oder mit einer bestimmten Bewegung in dem Moment aktiviert werden, in dem Sie Unterstützung beim Laufen benötigen.
Darüber hinaus erkennt der Cue2walk eine Gangstörung in ihrem Beginn und gibt einen Hinweis im normalen Gehrhythmus. Durch die Verlagerung der Aufmerksamkeit von einer automatisierten Bewegung (Gehen) zu einer völlig bewussten Bewegung (Schritt im Rhythmus des Hinweises) kann Freezing oder eine Gangstörung selbständig durchbrochen werden.
Der Cue2walk bietet die dringend benötigte Unterstützung bei Gangstörungen, die durch die Parkinson-Krankheit verursacht werden. Kennen Sie die folgenden Situationen?
- Bleiben Sie manchmal stecken oder frieren ungewollt ein?
- Ist es schwierig, in Bewegung zu kommen?
- Haben Sie Bewegungsprobleme im Zusammenhang mit der Parkinson-Krankheit?
- Haben Sie Schwierigkeiten in bestimmten Situationen?
- Benutzen Sie Cueing-Tricks (Zählen, Schaukeln, Musik, etc.), um in Gang zu kommen oder in Gang zu bleiben?
Dann kann der Cue2walk Ihnen vielleicht helfen. Wir prüfen für jede Person mit Parkinson, ob der Cue2walk ein geeignetes Hilfsmittel sein könnte. Um dies festzustellen, bitten wir Sie, einen Fragebogen auszufüllen. Diesen Fragebogen finden Sie hier.
Ja, Sie können den Cue2walk auch mit einer THS (“Tiefen Hirnstimulation”, im Englischen auch “DBS”) erfolgreich nutzen. Der Cue2walk wird am Unterschenkel getragen und ist nicht direkt mit dem Gehirn verbunden. Die THS hingegen schon. Die verschiedenen Techniken beeinflussen sich also nicht gegenseitig.
Das Personalisierungsverfahren ist so angelegt, dass die Erfolgsaussichten hoch sind. Wir stehen in regelmäßigem Kontakt, um sicherzustellen, dass der Cue2walk Sie bei Bedarf unterstützt. Unsere Implementierungsspezialisten werden Sie so lange wie nötig unterstützen.
Der Cue2walk ist ein medizinisch zertifiziertes Produkt der CE-Klasse I.
Gesetzlich versicherte Parkinson-Patienten können Gehhilfen über ihre Krankenkasse erhalten, wenn diese medizinisch notwendig ist. Die Regelungen dazu sind im Sozialgesetzbuch (SGB) V sowie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands festgelegt.
Wir sind derzeit in Gesprächen mit den Krankenkassen, um das Gerät von gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten zu lassen. Leider können wir nicht sagen, wann Ihre Krankenkasse das Gerät erstatten wird.
Das Gerät muss persönlich gekauft werden.
Wir empfehlen Ihnen, das Gerät bei Ihrer Krankenkasse anzumelden und eventuell gegen eine erste Ablehnung Widerspruch einzulegen. Wenn Sie Fragen zur Beantragung der Kostenerstattung haben, wenden Sie sich bitte an info@cue2walk.nl.
In einigen Fällen sind die Kosten für das Hilfsmittel in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Finanzämter Ihres Bundeslandes. Da diese Regelung von Ihrer persönlichen (finanziellen) Situation abhängt, empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich beraten zu lassen, zum Beispiel von einem Steuerberater.
Sollten Sie (technische) Probleme mit dem Cue2walk haben, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular. Wir werden dann gemeinsam nach einer geeigneten Lösung suchen. Im Handbuch finden Sie eine ausführliche Anleitung zum Gebrauch des Gerätes und zur Garantie.
Der Cue2walk ist tropfwassergeschützt Typ I. Geeignet für die Verwendung in einem feuchten Raum oder bei direktem Kontakt mit leichten, senkrechten Regentropfen. Das Gerät ist nicht geeignet beim Duschen, bei starkem Regen oder wenn es einem konstanten Wasserstrahl standhält.
Der Cue2Walk enthält eine wiederaufladbare Batterie. Je nachdem, wie Sie den Cue2Walk verwenden, hält der Akku mit einer vollen Ladung etwa 18 Stunden. Wir empfehlen, den Cue2Walk über Nacht aufzuladen, um einen leeren Akku während des Gebrauchs zu vermeiden.
Medizinprodukte müssen strengeren Sicherheits- und Leistungsanforderungen genügen. Für Europa ist dies in einer Verordnung, der MDR, festgelegt. Der Cue2walk ist ein medizinisch zertifiziertes Gerät der CE-Klasse 1, das Produkt entspricht also vollständig der europäischen Gesetzgebung für Medizinprodukte gemäß der MDR 2017/745. Neben dem Produkt garantiert es auch die Sicherheit und Qualität unserer Geschäftsprozesse, unter anderem nach der Norm ISO 13485.
Für die persönliche Anpassung des Cue2walk benötigen wir Bewegungsdaten, für die wir Sie vorher um Ihre Zustimmung bitten. Die Daten, die wir benötigen, bestehen aus 15 Sekunden Gehen, der Cue2walk zeichnet diese Informationen auf und speichert sie. Diese Informationen werden anonymisiert, d.h. nicht mit Ihrem Namen verknüpft, verarbeitet, damit wir den Cue2walk korrekt für Sie einstellen können. Danach funktioniert der Cue2walk auch ohne Verknüpfung. Dieser Prozess folgt international anerkannten Standards, der ISO 9001 und ISO 27001. Und natürlich verarbeiten wir alle Daten im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Sie haben mit dem Cue2walk geübt und das Gerät unterstützt Sie nicht so, wie Sie es sich wünschen? Dann können Sie es innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurücksenden und erhalten eine volle Rückerstattung. Füllen Sie unser Rückgabeformular über diesen Link aus: https://staging.cue2walk.nl/de/retoure/
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Medizinprodukt Klasse I Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
MDR
MDR (EU) 2017/745-konform Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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Datenschutzkonform gemäß der Datenschutz-Grundverordnung
Vertreten in Kliniken
Cue2Walk ist in Deutschland und der Schweiz in führenden Einrichtungen vertreten – von hochspezialisierten Parkinson-Fachkliniken bis hin zu erstklassigen neurologischen Abteilungen großer Kliniken.
